Den Blick aufs Leben offenhalten

Ende Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht ein neues Grundrecht konstituiert: das Grundrecht auf assistierten Suizid, der – als Akt autonomer Selbstbestimmung über das eigene Lebensende – keiner weiteren Begründung und Rechtfertigung bedarf. Bisher war das Recht auf Suizid ein Abwehrrecht auf Schutz vor unerträglichen Qualen am Lebensende. Zugleich hat das Gericht den Gesetzgeber aufgefordert, durch ein legislatives Schutzkonzept Suizide nicht zur Normalität werden zu lassen. Wie soll das gehen? Und was sind die Konsequenzen, zumal für die Kirchen? In vier Veranstaltungen werden unterschiedliche Aspekte des Themas entfaltet.