Evangelische Kirchenwahl in Württemberg

Am 1. Advent werden Kirchengemeinderäte und Landessynode in Württemberg neu gewählt.

Am ersten Advent, Sonntag 30. November 2025, findet die nächsten Kirchenwahlen in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg statt.

Über 1,5 Millionen evangelische Kirchenmitglieder sind aufgerufen, ihre Stimme für neue Kirchengemeinderätinnen und -räte und für eine neue Landessynode abzugeben. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Der Kirchengemeinderat und Pfarrerin oder Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen. Die arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Um zu guten Entscheidungen für die Gemeindearbeit zu kommen, werden vielfältige Erfahrungen und Gaben, Engagement und die Liebe zu Kirche und Gemeinde gebraucht.

Die Landessynode ist die gesetzgebende Versammlung der Landeskirche und ähnelt in ihren Aufgaben denen eines Parlaments. Das Gremium setzt sich aus 60 so genannten Laien und 30 Theologinnen und Theologen zusammen. Die Landessynode tagt in der Regel dreimal pro Jahr. Die Mitglieder der Landessynode werden in Württemberg direkt von den Kirchenmitgliedern für sechs Jahre gewählt.