Förderung und Ermäßigung

Allgemeine Ermäßigungen

Uns liegt daran, dass niemand aus finanziellen Gründen von unseren Veranstaltungen ausgeschlossen ist. Daher kalkulieren wir unsere Kostenbeiträge äußerst knapp. Sofern keine Teilnahmegebühr angegeben ist, ist die Teilnahme an unseren Angeboten kostenlos.
Seminare: Wir gewähren bei Seminaranmeldungen bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn spezielle Frühbucherpreise, solange Plätze frei sind (falls nicht anders vermerkt). Der Frühbucherrabatt gilt auch für Teilnehmer*innen, die von einer Warteliste nachrücken, wenn die Anmeldung 14 Tage vor Kursbeginn bei uns eingegangen ist. Schüler*innen und Student*innen, Arbeitslose und Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 erhalten unabhängig davon eine Ermäßigung in Höhe von 10%.
Vorträge: Die bei Vorträgen angegebenen ermäßigten Preise gelten für Schüler*innen, Studenten*innen, Arbeitslose und Menschen mit einem Grad der Behinderungen ab 80 – jeweils auf Nachweis.
Besitzer*innen einer Bonuscard + Kultur der Landeshauptstadt Stuttgart erhalten für Vorträge Freikarten an der Abendkasse (Anzahl limitiert) (Im Rahmen des Angebots Kultur für alle), ansonsten zahlen Hartz-IV-Empfänger*innen grundsätzlich 1,00 € bei unseren Vorträgen.

Sozialfonds

Besucherinnen und Besuchern, die aus finanziellen Gründen vom Besuch von Seminaren des Bildungszentrums Hospitalhof ausgeschlossen wären, können zu besonders günstigen Preisen daran teilnehmen. Das ist möglich dank einer Zuwendung des Freundeskreises Hospitalhof e. V. Der Sozialfonds kann – soweit die Mittel reichen – deutliche Ermäßigungen bei Kursen und Workshops gewähren.
Wer? Schüler*innen, Studenten*innen, Arbeitslose und Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80; Besitzer*innen einer Bonuscard + Kultur Stuttgart.
Wie? Die Ermäßigung muss im Büro des Evang. Bildungszentrums Hospitalhof beantragt werden, bitte Nachweis beifügen.
Was? Es wird eine Ermäßigung der Seminarkosten um 50 % gewährt, bis zu einem Gesamtbetrag von max. 50,00 € innerhalb von 12 Monaten.

Bildungsprämie

Sollten Sie Interesse an einer Weiterbildung haben, kann Ihnen die Bildungsprämie bei der Finanzierung helfen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen finanziert die Bildungsprämie 50 Prozent der Kosten einer Fortbildung (maximal aber 500 Euro).

Die Bildungsprämie richtet sich an Personen,

• die mindestens 15 Stunden/Woche erwerbstätig sind
• deren jährlich zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro nicht übersteigt (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten)

Hier können Sie sich vorab informieren: www.bildungspraemie.info

Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier

Hier finden Sie einen Flyer zur Kurzinfo

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Wesentliche Änderungen ab 01.07.2017:

Aufhebung der 25-Jahre-Altersgrenze
Auch Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können einen Prämiengutschein erhalten. Persönliche Voraussetzungen sind nur noch der Umfang der Erwerbstätigkeit sowie die Höhe des zu versteuernden Einkommens. (Die Person darf nicht schulpflichtig sein.)

Öffnung für Ruheständler
Anlässlich des ab dem 1. Juli 2017 in Kraft tretenden Flexirentengesetzes (Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben) können auch Rentnerinnen und Rentner bzw. Pensionärinnen und Pensionäre einen Prämiengutschein erhalten, sofern sie mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und die Einkommensgrenzen einhalten.

Weiterbildungsinteressierte können jetzt pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.

Die Obergrenze von 1.000,00 Euro Kursgebühr wird aufgehoben (die Förderung beträgt aber weiterhin maximal 500,00 Euro).

Prüfungen sind förderfähig, wenn diese in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der durch einen Prämiengutschein geförderten Weiterbildungsmaßnahme stehen.