ESF-Förderung Fachkurse
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Programm zur Fachkursförderung die überbetriebliche berufliche Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Sie erhalten als Teilnehmer*in einen Zuschuss auf die Kursgebühr in Höhe von 30 % (Teilnehmende, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) bzw. 50 % (Teilnehmende, die das 50. Lebensjahr vollendet haben).
Es werden folgende Zielgruppen (Kursteilnehmende) gefördert:
• Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss
• Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg
• Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
• Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Weitere Informationen finden Sie unter www.esf-bw.de.
Die förderfähigen Seminare finden Sie unten aufgeführt. Sie sind in unserer Programmübersicht mit dem Hinweis: ESF-Fachkursförderung möglich aufgeführt.
Leider hat uns das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mitgeteilt, dass die ESF-Fachkursförderung aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ab 1.9.20 deutlich begrenzt wird.
D.h. wir bekommen als Institution erheblich weniger ESF-Mittel zugewiesen. Wir können deshalb nicht wie bisher allen Anfragen dazu entsprechen, auch wenn die Kriterien erfüllt sind.
Wir haben für die Vergabe der begrenzten Mittel folgenden Kriterienkatalog entwickelt:
1. ESF-Fördergelder können nur noch für Fortbildungen ab 1000,00 € Gebühr eingesetzt werden.
2. Für Fortbildungen, die vom jeweiligen Arbeitgeber bezuschusst oder bezahlt werden, kann keine zusätzliche ESF-Förderung gewährt werden.
3. Pro Fortbildung gibt es einen bestimmten Zuschussbetrag an ESF-Fördergeldern. Wenn diese ausgeschöpft sind, gibt es keine Zuschussmöglichkeit mehr. Ausnahme: Bei anderen Fortbildungen gibt es wider Erwarten weniger ESF-Anfragen und der Fördertopf der jeweiligen Fortbildung wird nicht ausgeschöpft.
4. Die ESF-Anträge, bezogen auf die jeweilige Fortbildung, werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Es werden bevorzugt ESF-Anträge bewilligt, wenn eine finanzielle Unterstützung als vordringlich nachgewiesen werden kann.
5. Wir sammeln alle Anträge auf ESF-Förderung. Falls ein Nachrücken möglich ist, gilt auch hier der Zeitpunkt der Antragsstellung.
Wir hoffen, das Verfahren ist nachvollziehbar für Sie. Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns bitte an.
Hier finden Sie Antragsformulare zum Download
Zur Antragstellung senden Sie uns bitte die beiden Fragebögen vollständig online ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben zu.
Bitte am besten per E-Mail senden: oder .
Alternativ per Fax: 0711/2068-327 oder spätestens zu Veranstaltungsbeginn die Unterlagen persönlich abgeben.
Die Formulare ersetzen nicht die Anmeldung zum Kurs. Bitte parallel auf den üblichen Anmeldewegen zum Kurs anmelden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Anne Roller-Salm
Telefon: 0711 2068-117
E-Mail: