ESF-Förderung Fachkurse

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Programm zur Fachkursförderung die überbetriebliche berufliche Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Sie erhalten als Teilnehmer*in einen Zuschuss auf die Kursgebühr in Höhe von 30 % (Teilnehmende, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) bzw. 50 % (Teilnehmende, die das 50. Lebensjahr vollendet haben).

Es werden folgende Zielgruppen (Kursteilnehmende) gefördert:
• Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss
• Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg
• Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
• Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind

Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.

Weitere Informationen finden Sie unter www.esf-bw.de.

Die förderfähigen Seminare finden Sie unten aufgeführt. Sie sind in unserer Programmübersicht mit dem Hinweis: ESF-Fachkursförderung möglich aufgeführt.

Hier finden Sie Antragsformulare zum Download

Zur Antragstellung senden Sie uns bitte die beiden Fragebögen vollständig online ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben zu.
Bitte am besten per E-Mail senden: oder .
Alternativ per Fax: 0711/2068-327 oder spätestens zu Veranstaltungsbeginn die Unterlagen persönlich abgeben.

Die Formulare ersetzen nicht die Anmeldung zum Kurs. Bitte parallel auf den üblichen Anmeldewegen zum Kurs anmelden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Anne Roller-Salm
Telefon: 0711 2068-117
E-Mail: